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Physikalisches Praktikum I

Bestimmungen im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus)




1. Allgemeine Bestimmungen

2. Hygienebestimmungen

  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern es sich nicht um eine vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung handelt) oder Fieber dürfen sich generell nicht auf dem Universitätsgelände aufhalten.
  • Grundsätzlich ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu einer anderen Gruppe einzuzuhalten.
  • Es gilt die Masken-Regelung der Universität.
  • Das Praktikum darf nur von Seiten des Blauen Aufzugs betreten werden. Informieren Sie sich vorab, wo sich Ihr Versuchsraum befindet. (Lageplan)
  • Direkt nach dem Betreten der Praktikumsräume ist das gründliche Waschen der Hände notwendig. Zur Reinigung der Hände stehen hautschonende Flüssigseife und Handtuchspender z.T. in den Räumen sonst in den angrenzenden Toiletten zur Verfügung.
  • Der Aufenthalt im Gang ist zu minimieren.
  • In allen Räumen ist für gute Belüftung zu sorgen (Fenster öffnen, Lüftung aktivieren)
  • Essen und Trinken ist in allen Praktikumsräumen untersagt.
  • Messinstrumente und andere Gegenstände dürfen nicht zwischen den Praktikumsgruppen ausgetauscht werden. Dies gilt auch für Tafelstifte usw.
  • Berührungen der Trennwände zwischen den Experimenten vermeiden.
  • Nach Möglichkeit den Versuchsplatz bis zum Abschluß des Versuchs nicht verlassen.
  • Das Gebäude ist nach Praktikumsende unverzüglich zu verlassen.

3. Änderungen im Ablauf

Wir führen das Praktikum zur Zeit im regulären Präsenzbetrieb durch.