Eigenständige Erstellung von Versuchsprotokollen
Es kommt immer wieder vor, dass einzelne Versuche und in Wiederholungsfällen das komplette Praktikum wegen Plagiaten aberkannt werden müssen. Ein Plagiat gilt im Sinne der Prüfungsordnung als Täuschung, die in schwerwiegenden Fällen durch den Prüfungsausschuss mit der Exmatrikulation sanktioniert werden kann.
Falls Sie im Unklaren sind, was als Plagiat anzusehen ist, lesen Sie hierzu bitte die Regeln zur Sicherung der Integrität wissenschaftlicher Praxis an der Universität Stuttgart. Diese finden Sie in der Satzung der Universität Stuttgart.
Die Antiplagiatserklärung des Historischen Instituts der Universität Stuttgart bringt dies sehr prägnant auf den Punkt.
Da es zu den Lernzielen des Praktikums gehört, eigene Messergebnisse sorgfältig darzustellen und auszuwerten, dürfen hierbei für Textpassagen keine Zitate verwendet werden. Zitierbar sind Literaturwerte, mit denen das eigene Messergebnis verglichen wird, oder übernommene Abbildungen, die die Messanordnung näher beschreiben (Copyright beachten!).
Meine Empfehlung: Lassen Sie die Finger von "Altmeistern" und verschwenden Sie Ihre Zeit nicht mit Umformulierungen (das beflügelt vielleicht Ihre sprachliche Phantasie, nicht aber Ihr natur- und ingenieurwissenschaftliches Verständnis), sondern strengen Sie den eigenen Kopf an! Vom Absolvent einer Universität wird man mehr erwarten, als nur das Editieren einer Vorlage...
Dasselbe gilt für die Vorbereitungsfragen zu jedem Versuch: Wenn Sie diese nicht selbst erarbeiten können, sollten Sie sich vom Praktikum abmelden und erst mal Grundlagen lernen.
Erfreulicherweise gibt es aber auch zahlreiche sehr erfolgreiche Praktikumsteilnehmer mit vorbildlichen Ausarbeitungen - streben Sie danach!
Stuttgart, 03.12.2014
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