zur Startseite

Elektronikpraktikum

Sicherheitsbestimmungen


1. Generelle Regeln

Die Versuche des Elektronikpraktikums sind so gestaltet, dass beim Experimentieren gemäß der jeweiligen Versuchsanleitung keine Gefährdung für Ihre Gesundheit besteht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Versuchsanordnungen grundsätzlich keine Gefahrenquellen bergen: zwar sind nirgends hohe elektrische Spannungen vorgesehen, jedoch ist es prinzipiell möglich, durch falsche Verschaltung (z.B. durch mehrere Quellen in Reihe) solche Spannung zu erzeugen, heiße Bauteile, u. U. Ultraschallquellen, starke Lichtquellen o.ä. Bei grobem Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen ist eine erhebliche Schädigung Ihrer Gesundheit und der experimentellen Aufbauten möglich!

Die Geräte des Praktikums und aufgebaute Schaltungen dürfen deshalb nie ohne vorherige Einweisung und Überprüfung durch den Versuchsassistenten in Betreib genommen werden. Den Anweisungen der Assistenten ist unbedingt Folge zu leisten, erkennbare Defekte sind sofort zu melden.

Zum Schutz Ihrer Gesundheit und empfindlicher Geräte ist Essen und Trinken in den Praktikumsräumen grundsätzlich untersagt!

2. Gefahren durch Elektrizität

Wechselspannungen >50Volt und Gleichspannungen >120Volt gelten als lebensgefährlich, physiologisch bedeutsam ist allerdings die Stromstärke und die Dauer der Einwirkung. Die potentielle Gefährdung ist sehr vom jeweiligen Aufbau abhängig: Eine hochohmige Spannungsquelle mit 2000V kann weitaus weniger gefährlich sein, als eine Spannungsquelle mit 200V und 50mA Maximalstrom!

Elektrische Schaltungen müssen deshalb vor Inbetriebnahme vom Betreuer überprüft werden!

Verbindung zur Netzspannung 230V darf nur mit Geräte-Netzsteckern hergestellt werden, niemals mit im Praktikum vorhandenen Laborkabeln! Vor dem Entfernen oder Umstecken von Kabelverbindungen sind alle Spannungen abzuschalten.

Generell gilt: Keine Experimente mit Netzspannung!; Kein Hintereinanderschalten mehrerer Spannungsquellen; Transformatoren sowie Spannungsquellen oder andere Schaltungen, die mehr als 30 Volt liefern (können), dürfen nur in genauer Absprache mit der Praktikumsleitung eingesetzt werden. Im Praktikumsraum befindet sich neben der Tür ein roter Notaus-Knopf, der alle Steckdosen des Raums vom Stromnetz trennt. Dieser ist zu betätigen, wenn eine anhaltende elektrische Notsituation besteht, die nicht durch Abschalten eines Geräts beseitigt werden kann. Eine Reaktivierung des Netztes, auch nach dem Ansprechen eines Sicherungsautomaten oder Fehlerstromschalters darf nur durch die Praktikumsleitung erfolgen. Diese ist in einem solchen Fall unverzüglich zu verständigen.

3. Brandschutz

Kein offenes Feuer im Praktikum! Beim Einsatz von Leistungsbauteilen, welche während des Betriebs erhitzen können, ist darauf zu achten, dass brennbare Materialien weit genug entfernt sind.

4. Flucht- und Rettungsplan

Fluchtweg ist der Flur und die angrenzenden Treppenhäuser bzw. das Hörsaalfoyer. Gegenüber den Aufzügen hängt ein Flucht- und Rettungsplan mit Informationen zu Feuerlöscher, Feuerlöschdecke, Feuermelder und Erste-Hilfe-Kasten. Machen Sie sich vor Praktikumsbeginn damit vertraut.

7. Notfall

Informieren Sie in Notfällen sofort die Praktikumsleitung . Im Raum neben dem AP-Büro (1.149) ist der Techniker des Praktikums, Herr Johann Lauber, als ausgebildeter Ersthelfer zu erreichen. Weitere Anweisungen für Notfälle entnehmen Sie bitte den ausgehängten Rettungsplänen.

8. Mutterschutzverordnung

Informationen zum Mutterschutz finden Sie auf der web-Seite http://www.uni-stuttgart.de/zv/sicherheitswesen/arbeitsschutz/mutterschutz/index.html

Stuttgart, 12.09.2017