Häufige Fragen und Antworten zum Physikalischen Praktikum I
1. Muss ich mich für das Praktikum im C@mpus-System anmelden?
2. Wo erhalte ich die Zugangsdaten für die Online-Anmeldung zum Praktikum?
3. Wo finde ich meine Prüfungsnummer für die Online-Anmeldung?
4. Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort nicht mehr weiß?
5. Wie kann ich meine hinterlegte E-Mail-Adresse ändern?
6. Wie erhalte und bestätige ich meine Versuchseinteilung?
7. Wie kann ich meine Testatliste abrufen?
8. Was kann ich tun, wenn mein bestätigter Praktikumstermin mit einer Prüfung oder einer anderen planbaren Veranstaltung kollidiert?
9. In welchem Raum findet mein Versuch statt und wo finde ich diesen?
10. Was muss ich tun, wenn ich kurzfristig nicht an einem Versuch teilnehmen kann?
11. Was mache ich, wenn mein Partner krank ist oder die Vorbereitungskontrolle nicht besteht?
12. Wie kann ich meinen Assistenten oder meine Assistentin kontaktieren?
13. Muss ich ein gemeinsames Protokoll abgeben, und wann kann ich mich für ein Einzelprotokoll entscheiden?
14. Wann und wo gebe ich mein Protokoll ab?
15. Was kann ich tun, wenn ich mein Protokoll nicht hochladen kann?
16. Was ist der Unterschied zwischen Vortestat und Endtestat?
17. Muss ich zu den Besprechungsterminen anwesend sein?
18. Wann werden nach erfolgreich abgeschlossenem Praktikum meine Leistungspunkte im C@mpus-System eingetragen?
1. Muss ich mich für das Praktikum im C@mpus-System anmelden?
Nein, Sie müssen sich nicht in C@mpus anmelden, nur die Anmeldung auf der Praktikumswebseite innerhalb des Anmeldezeitraums ist erforderlich. Das bestandene Praktikum wird automatisch im Laufe der Semesterferien nach dem Praktikum in C@mpus verbucht, Sie müssen nur Ihr Testatblatt abgeben.
2. Wo erhalte ich die Zugangsdaten für die Online-Anmeldung zum Praktikum?
Zur Online-Anmeldung sind die in den Experimentalphysik-Vorlesungen speziell für die Praktikumsanmeldung bekanntgegebenen Kennungen für Benutzer und Passwort erforderlich. Haben Sie die Informationen nicht erhalten, finden Sie diese im Aushang neben dem Zimmer 1.151 (Praktikumsleitung). Während die Anmeldung freigeschaltet ist, ist die Ankündigung mit den Zugangsdaten auch auf der Anmeldeseite verfügbar. Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt direkt über diese Webseiten und nicht über das Prüfungsamt. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Erhalten Sie diese nicht, wenden Sie sich bitte an die Praktikumsleitung.
3. Wo finde ich meine Prüfungsnummer für die Online-Anmeldung?
Die Prüfungsnummer ist Studiengangs- und Prüfungsordnungsspezifisch, Sie finden Sie in der Modulansicht im C@mpus-System (Beispielansicht). Achten Sie darauf, diejenige des Praktikums und nicht die der zugehörigen Vorlesung zu verwenden.
6. Wie erhalte und bestätige ich meine Versuchseinteilung?
Nach Ablauf der Anmeldefrist und Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen werden die Versuchseinteilung und die Partnerzuteilung vorgenommen. Sobald die Einteilung erfolgt ist, werden Sie per E-Mail aufgefordert, Ihre Einteilung online abzurufen und Ihre Teilnahme innerhalb des auf der Termine-Seite genannten Bestätigungszeitraums zu bestätigen. Vorher ist eine Bestätigung in der Regel nicht möglich. Erhalten Sie keine Aufforderung per E-Mail, wenden Sie sich bitte an die Praktikumsleitung. Für die Abfrage benötigen Sie Ihre Matrikelnummer und Ihr individuelles Passwort. Bei der Bestätigung nehmen Sie außerdem die Sicherheitsregeln zur Kenntnis.
7. Wie kann ich meine Testatliste abrufen?
Zur Testatliste kommen Sie, indem Sie Ihre Einteilung für den aktuellen Praktikumskurs abfragen.
8. Was kann ich tun, wenn mein bestätigter Praktikumstermin mit einer Prüfung oder einer anderen planbaren Veranstaltung kollidiert?
Mit der Bestätigung Ihrer Termine werden diese für Sie verpflichtend. Bei einem bereits bekannten Prüfungstermin oder einer anderen planbaren Veranstaltung, die mit einem bestätigten Praktikumstermin kollidiert, wenden Sie sich spätestens eine Woche vor dem Praktikumstermin an die Praktikumsleitung, um einen Ersatztermin zu vereinbaren. Je früher Sie sich melden, umso mehr Alternativtermine können zur Verfügung stehen. Ein Umbuchen kann dennoch nicht garantiert werden.
9. In welchem Raum findet mein Versuch statt und wo finde ich diesen?
Adresse des Praktikums:
Physikgebäude (NWZ II)
Pfaffenwaldring 57, 1. OG
Lageplan der Versuchsräume
10. Was muss ich tun, wenn ich kurzfristig nicht an einem Versuch teilnehmen kann?
Informieren Sie die Praktikumsleitung so früh wie möglich. Ein Fehlen aufgrund schwerwiegender Umstände (z. B. Krankheit oder höhere Gewalt) kann auch im Nachhinein mit schriftlicher Begründung (z. B. Vorlage eines ärztlichen Attests) entschuldigt werden (siehe § 4 Abs. 3 der Praktikumsordnung). Versäumte Versuche müssen möglichst frühzeitig nachgeholt werden (§ 4 Abs. 4).
Ihr(e) Praktikumspartner(in) wird dann im Allgemeinen den Versuch allein durchführen sowie das Protokoll allein verfassen. Er oder Sie ist also nicht von der Teilnahme am Versuch durch Ihre Abwesenheit entbunden.
Bei unbegründetem Fehlen im Praktikum wird der Versuch als "nicht-bestanden" gewertet. Welche Nachteile hieraus entstehen können, entnehmen Sie bitte der Praktikumsordnung unter § 4, Abs. 3.
11. Was mache ich, wenn mein Partner krank ist oder die Vorbereitungskontrolle nicht besteht?
Im Physikalischen Praktikum I sind alle Versuche einzeln durchführbar. Sie können den Versuch daher grundsätzlich allein durchführen und das Protokoll allein verfassen; ein Anspruch auf Zusammenarbeit mit einem Partner besteht nicht (siehe § 3 Abs. 2 der Praktikumsordnung). Dass Ihr Partner oder Ihre Partnerin krank ist oder die Vorbereitung nicht besteht, reicht für sich genommen nicht aus, um Ihren Versuchstermin zu verschieben.
12. Wie kann ich meinen Assistenten oder meine Assistentin kontaktieren?
Haben Sie Fragen an Ihren Assistenten oder Ihre Assistentin zum Versuch, Protokoll oder wegen eines Termins, können Sie ihn bzw. sie jederzeit per Email erreichen. Die entsprechende Email-Adresse finden Sie unter den Online-Diensten über den Link Aktueller Versuchsstatus, Kontakt zum Betreuer.
13. Muss ich ein gemeinsames Protokoll abgeben, und wann kann ich mich für ein Einzelprotokoll entscheiden?
Nein. Ein Protokoll kann von einer Zweiergruppe gemeinsam erstellt werden, muss es aber nicht; Sie können es auch allein anfertigen (siehe § 3 Abs. 2 der Praktikumsordnung). Wenn Sie ein Einzelprotokoll anfertigen möchten, müssen Sie Ihren Partner frühestmöglich informieren. Ein gemeinsames Protokoll darf nicht arbeitsteilig erstellt werden und muss inhaltlich von jedem Gruppenmitglied einzeln vertretbar sein (siehe Protokollrichtlinien, „Allgemeine Regeln“, Nr. 4).
14. Wann und wo gebe ich mein Protokoll ab?
Das gedruckte Protokoll zu einem Versuch ist in das entsprechende Postfach neben Raum 336 einzuwerfen (siehe auch Praktikumsordnung unter § 6). Die Abgabefristen für das gedruckte Protokoll und den Upload der elektronischen Version richten sich nach den Regelungen des jeweiligen Praktikumskurses. Die aktuellen Termine finden Sie auf der Termine-Seite. Im Gegensatz zur gedruckten Protokollversion muss hier aber von JEDEM Studenten oder JEDER Studentin selbst eine Version des Protokolls hochgeladen werden.
15. Was kann ich tun, wenn ich mein Protokoll nicht hochladen kann?
Häufig wird der Dateiname der hochzuladenden Protokolldatei nicht richtig angegeben. Der Dateiname ist die Bezeichnung Ihres Versuchsplatzes, z.B. O14b oder S12a und die Extension ".pdf" - zusammen O14b.pdf bzw. S12a.pdf. Es ist wichtig, dass diese Angaben in Übereinstimmung mit dem bei der Einteilung zugewiesenen Versuchsplatz stehen. Sie können Ihre Einteilung unter den Online-Diensten über Ihren Versuchsstatus abfragen. Verwenden Sie stets diesen Namen beim Upload Ihrer Protokolldatei - auch wenn Sie Ihren Versuch an einem anderen Platz durchgeführt haben.
16. Was ist der Unterschied zwischen Vortestat und Endtestat?
Das Vortestat bestätigt die korrekte Durchführung des Versuchs. Es wird am Ende des Versuchs erteilt, indem der Assistent das Messdatenprotokoll abzeichnet und das dafür vorgesehene Feld auf der Testatliste ausfüllt (siehe § 6 Abs. 2 der Praktikumsordnung). Das Endtestat erhalten Sie für ein ordnungsgemäß ausgeführtes Protokoll und nach persönlicher Teilnahme an der Abschlussbesprechung (siehe § 6 Abs. 3). Das Endtestat wird im dafür vorgesehenen Feld auf der Testatliste und zusätzlich entweder auf dem Titelblatt des Protokolls oder auf dem Titelblatt mit den Fragen aus der Anleitung vermerkt.
17. Muss ich zu den Besprechungsterminen anwesend sein?
Ja. Für die Erteilung des Testats ist Ihre persönliche Teilnahme an der Abschlussbesprechung erforderlich (siehe § 6 Abs. 3 der Praktikumsordnung). Gemeint ist der letzte auf der Termine-Seite angegebene Besprechungstermin. Sind noch Korrekturen am Protokoll erforderlich, findet die Abschlussbesprechung am dafür vorgesehenen Besprechungstermin für die Korrekturen (siehe § 6 Abs. 5 der Praktikumsordnung) statt. Auch dieser Termin ist verbindlich.
18. Wann werden nach erfolgreich abgeschlossenem Praktikum meine Leistungspunkte im C@mpus-System eingetragen?
Die Praktikumsergebnisse werden erst nach Ende aller Kurse eines Semesters und Überprüfung der abgegebenen Testatlisten über Teilnehmerlisten in C@mpus eingetragen. Dies geschieht also meist zum Ende des Semesters. Finden Sie zu Beginn eines neuen Semesters Ihre Leistungspunkte nicht in C@mpus, melden Sie sich bitte bei der Praktikumsleitung.

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