Sicherheitsbestimmungen
1. Generelle Regeln
Die Versuche des
Physikalischen Praktikums sind so gestaltet, dass beim Experimentieren gemäß
der jeweiligen Versuchsanleitung keine Gefährdung für Ihre Gesundheit besteht.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Versuchsanordnungen grundsätzlich keine
Gefahrenquellen bergen: Es gibt steckbare
Verbindungen mit hohen elektrischen Spannungen, intensive Lichtquellen,
radioaktive Quellen, heiße Oberflächen oder Flüssigkeiten, Gase in
Druckflaschen, Chemikalien, Gefäße unter hohem Druck oder Vakuum,
Glasapparaturen, schnelllaufende mechanische Apparaturen, Ultraschallquellen.
Bei grobem Verstoß gegen die Sicherheitsbestimmungen ist
eine erhebliche Schädigung Ihrer Gesundheit und der
experimentellen Aufbauten möglich!
Versuche dürfen deshalb nie ohne vorherige Einweisung
und Überprüfung durch den Versuchsassistenten in Betreib genommen werden. Den
Anweisungen der Assistenten ist unbedingt Folge zu leisten, erkennbare Defekte
sind sofort zu melden.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und empfindlicher Geräte
ist Essen und Trinken in den Praktikumsräumen grundsätzlich untersagt!
2. Strahlenschutz (auch nichtionisierende Strahlen)
Die im Praktikum eingesetzten radioaktiven Quellen haben eine relativ geringe
Aktivität, strahlenschutzrechtlich fallen sie in den sog. Überwachungsbereich.
Dennoch sind die Grundregeln des Strahlenschutzes zu beachten:
- Abstand halten
- Abschirmen
- Aufenthaltszeit begrenzen
- Kontamination vermeiden
- Inkorporation vermeiden
Hautkontakt mit Abschirmungen aus Blei ist zu vermeiden, da Blei als Schwermetall giftig
ist.
Starke Lichtquellen (z. B. Laser, LED, Quecksilberdampflampe) können das Auge
dauerhaft schädigen. Deshalb auf Filter, Beleuchtungsspalt usw. achten, niemals
direkt in einen Laserstrahl blicken oder den Strahl auf andere Personen
richten.
3. Gefahren durch Elektrizität
Wechselspannungen >50Volt und Gleichspannungen >120Volt gelten als lebensgefährlich, physiologisch
bedeutsam ist allerdings die Stromstärke und die Dauer der Einwirkung. Die
potentielle Gefährdung ist sehr vom jeweiligen Aufbau abhängig: Eine hochohmige
Spannungsquelle mit 2000V kann weitaus weniger gefährlich sein, als eine
Spannungsquelle mit 200V und 50mA Maximalstrom!
Elektrische Schaltungen müssen deshalb vor Inbetriebnahme vom Betreuer überprüft werden!
Verbindung zur Netzspannung 230V darf nur mit Geräte-Netzsteckern hergestellt werden, niemals mit im
Praktikum vorhandenen Laborkabeln! Vor dem Entfernen oder Umstecken von
Kabelverbindungen sind alle Spannungen abzuschalten.
In einigen Versuchsräumen befindet sich neben der Tür ein roter Notaus-Knopf,
der alle Steckdosen eines Raums vom Stromnetz trennt. Dieser ist zu betätigen,
wenn eine anhaltende elektrische Notsituation besteht, die nicht durch
Abschalten eines Geräts beseitigt werden kann.
4. Umgang mit Chemikalien
Beim Umgang mit flüssigen Chemikalien (z.B. Fotochemikalien) und Lösungsmitteln ist eine
Schutzbrille zu tragen. Beim unplanmäßigen Austritt von Flüssigkeiten oder
Gasen ist sofort der Assistent zu informieren, Hautkontakt bzw. Einatmen sind
zu vermeiden!
5. Brandschutz
Kein offenes Feuer im Praktikum! Beim Betrieb von Heizplatten ist darauf zu achten, dass
brennbare Materialien weit genug entfernt sind.
6. Flucht- und Rettungsplan
Fluchtweg ist der Flur und die angrenzenden Treppenhäuser bzw. das Hörsaalfoyer.
Gegenüber den Aufzügen hängt ein Flucht- und Rettungsplan mit Informationen zu
Feuerlöscher, Feuerlöschdecke, Feuermelder und Erste-Hilfe-Kasten. Machen Sie sich vor
Praktikumsbeginn damit vertraut.
7. Notfall
Informieren Sie in Notfällen sofort die Praktikumsleitung in Zi. 1.151 (AP-Büro).
Im Raum daneben (1.149) ist der Techniker des
Praktikums, Herr Johann Lauber, als ausgebildeter Ersthelfer zu erreichen.
Weitere Anweisungen für Notfälle entnehmen Sie bitte den ausgehängten
Rettungsplänen.
8. Mutterschutzverordnung
Informationen zum Mutterschutz finden Sie auf der web-Seite
http://www.uni-stuttgart.de/zv/sicherheitswesen/arbeitsschutz/mutterschutz/index.html
Stuttgart, 24.02.2023
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